62 Millionen Tonnen Elektroschrott fielen 2022 weltweit an. Auf Lastwagen mit jeweils 40 Tonnen Ladung verteilt, würde diese Menge eine Fahrzeugschlange ergeben, die einmal rund um die Erde reicht. Und der Schrottberg wächst weiter: Bis 2030 könnte er laut aktuellem Global E-Waste Monitor auf 82 Millionen Tonnen jährlich ansteigen. In Europa fielen 2022 im Durchschnitt 17,6 Kilogramm Elektroschrott pro Person an (in Afrika nur 2,5 Kilogramm). Durch „reparieren statt ersetzen“ will die EU erreichen, dass Elektrogeräte länger genutzt werden und weniger Abfall entsteht. Eine EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, Reparaturen einfacher zu machen und Hersteller stärker in die Pflicht zu nehmen. In Deutschland gelten diese Regeln ab dem 31. Juli 2026.
Lässt du schon reparieren oder kaufst du lieber neu?
Bei einer Forsa-Umfrage im November 2025 gaben 80 Prozent der Befragten in Deutschland an, dass sie schon mal ein kaputtes Elektrogerät reparieren lassen wollten, eine Reparatur aber zu teuer gewesen wäre. Mehr als die Hälfte der Befragten sagte, dass eine Reparatur schon mal an fehlenden Ersatzteilen gescheitert sei und mehr als 40 Prozent der Befragten haben sich schon mal gegen eine Reparatur entschieden, weil ein Fachmann ihnen davon abgeraten hat. Die neue Gesetzeslage soll Reparaturen vereinfachen und mehr Kundinnen und Kunden dazu motivieren.
Was ändert sich durch die neue Gesetzeslage?
Reparierbarkeit: Künftig gehört die Reparierbarkeit zur üblichen Beschaffenheit einer Ware – ähnlich wie die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wurde der Sachmangelbegriff um dieses Merkmal ergänzt. Ist ein Gerät – etwa ein Staubsauger – üblicherweise reparierbar, ein neues Modell aber vollständig verklebt, sodass eine Reparatur praktisch nicht möglich ist, liegt künftig ein Sachmangel vor. Dann hast du Gewährleistungsrechte: Du kannst also eine Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen. Klappt das nicht, kannst du vom Kauf zurücktreten.
Bonus-Jahr: Wenn du ein neues Gerät kaufst, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Das heißt: Tritt in dieser Zeit ein Mangel auf, den du nicht selbst verursacht hast, muss der Verkäufer nachbessern – also reparieren oder ersetzen. Entscheidest du dich in einem solchen Fall für die Reparatur, verlängert sich der Gewährleistungszeitraum künftig um ein weiteres Jahr auf insgesamt drei Jahre.
Reparaturverpflichtung: Hersteller bestimmter Produkte, sind künftig verpflichtet, ihre Geräte auf Wunsch des Kunden auch nach Ablauf der Gewährleistung zu reparieren. Die Reparatur muss innerhalb einer angemessenen Frist und – wenn sie nicht kostenlos erfolgt – zu einem angemessenen Preis erfolgen. Zu den Produkten zählen derzeit unter anderem Waschmaschinen, Trockner und Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, elektronische Displays wie Monitore und Fernseher, Server und Datenspeicher sowie Mobiltelefone, Tablets, schnurlose Telefone und Batterien für E‑Roller und E‑Bikes. Der Reparaturanspruch gilt übrigens auch für Geräte aus diesen Produktgruppen, die du schon vor dem 31. Juli 2026 gekauft hast.
Ersatzteile: Schon seit Juli 2024 gilt eine allgemeine Ökodesign-Verordnung. Sie verpflichtet Hersteller, über mehrere Jahre wichtige Ersatzteile und Reparaturinformationen für bestimmte Produkte bereitzustellen und die Reparatur mit handelsüblichen Werkzeugen zu ermöglichen. Je nach Produktgruppe beträgt die Frist für die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sieben (zum Beispiel bei Smartphones) oder zehn Jahre (zum Beispiel bei Waschmaschinen oder Trocknern), gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem das Gerät nicht mehr in der EU verkauft wird. Neu ist, dass Ersatzteile künftig einen angemessenen Preis haben müssen, der Kunden „nicht von der Reparatur abschreckt”.
Informationen: Hersteller müssen Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos und verständlich über ihre Reparaturangebote informieren – inklusive Richtpreise für typische Reparaturen.
Sie dürfen keine Hard- und Softwaretechniken einsetzen, die die Reparatur für Drittanbieter erschweren. Der Einbau von Ersatzteilen von Drittanbietern oder gebrauchten oder durch 3-D-Druck hergestellten Teilen darf nicht verhindert werden.
Du kannst dein Gerät also künftig leichter auch bei einer freien Werkstatt einem Repair-Café oder einem Refurbisher, also einer professionellen Werkstatt, die Geräte instand setzt, reparieren lassen. Bis Mitte 2027 ist eine EU-weite Online-Plattform geplant, die es einfacher machen soll, Reparaturbetriebe, Refurbished-Händler oder Repair-Cafés in deiner Nähe zu finden.
Was bringen die neuen Regeln?
Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur leistet Deutschland einen Beitrag zur Verwirklichung von SDG 12 (Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen). Zielvorgabe 12.5 fordert, das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich zu verringern.
Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts IFH Köln gehen mehr als die Hälfte der Hersteller und des Fachhandels davon aus, dass durch die neuen Regelungen die Nachfrage nach Reparaturen steigen wird. Die größte Herausforderung bei der Umsetzung sehen sie in der Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte. Kritisiert wird, dass zentrale Begriffe wie „angemessener Preis“ und „angemessene Frist“ für Reparaturen und Ersatzteile nicht klar definiert sind.
Der Runde Tisch Reparatur, ein Bündnis aus Umweltverbänden, Verbraucherschutz und Reparaturbetrieben, sieht in der neuen Gesetzeslage einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Rechts auf Reparatur, hätte sich aber noch weitere Anreize für Verbraucherinnen und Verbraucher gewünscht, zum Beispiel einen Reparaturbonus. Eine ausführliche Stellungnahme findest du hier.
EU-Reparatur-Index – schon mal gesehen?
Ob sich ein Gerät gut reparieren lässt, soll in Zukunft auf dem EU-Energielabel sichtbar sein. Seit Juni 2025 müssen die Labels von Smartphones und Tablets diese Information beinhalten; weitere Produktgruppen sollen folgen. Das Label zeigt auf einer Skala von A bis E, wie gut ein Gerät repariert werden kann, wobei A für eine gute Reparierbarkeit steht. Ist dir der Index beim Kauf deines Smartphones schon aufgefallen? Auf dem Label erkennst du ihn an einem kleinen Schraubenzieher und einem Schraubenschlüssel. Bewertet werden unter anderem, wie viele Schritte zum Auseinanderbauen des Geräts nötig sind, wie gut Ersatzteile verfügbar sind und wie lange der Hersteller Software-Updates und Reparaturinformationen bereitstellt.
Rohstoffe sparen und Emissionen vermeiden
Für die Herstellung eines neuen Elektrogeräts werden Rohstoffe und Energie benötigt und es kommt dabei zu Treibhausgasemissionen.
Das Öko-Institut hat 2020 untersucht, wie viel Emissionen sich durch eine längere Nutzung von Elektrogeräten einsparen lassen. Dafür befragten die Forschenden Verbraucherinnen und Verbraucher, wie lange sie ihre Geräte gerne nutzen würden, und verglichen diese Angaben mit der tatsächlichen durchschnittlichen Nutzungsdauer. Anschließend berechneten sie die möglichen Einsparungen.
Die Berechnungen zeigen: Wird ein Fernseher 13 statt 6 Jahre genutzt, lassen sich rund 660 Kilogramm Treibhausgasemissionen vermeiden – etwa so viel, wie eine Person in Deutschland in knapp einem Monat verursacht. Bei einem Smartphone können rund 100 Kilogramm eingespart werden, wenn es 7 statt 2,5 Jahre genutzt wird. Eine Waschmaschine, die 17 statt 12 Jahre läuft, spart rund 60 Kilogramm.
Eine Reparatur kann also dazu beitragen, die Nutzungsdauer eines Geräts zu verlängern – und damit Rohstoffe zu schonen und Emissionen zu vermeiden. Der staatliche Reparaturbonus in Thüringen, durch den Bürgerinnen und Bürgern einen Teil ihrer Reparaturkosten für haushaltsübliche Elektrogeräte erstattet bekamen, vermied zwischen 2021 und 2023 durch mehr als 33.000 Reparaturen rund 2.971 Tonnen Treibhausgasemissionen und 390 Tonnen Elektroschrott.
Wie kannst du mithelfen, den Elektroschrott-Berg zu reduzieren?
- Prüfe vor der Kaufentscheidung, ob auch ein gebrauchtes oder generalüberholtes Gerät für dich in Frage kommt.
- Leihe Geräte, die du nur selten brauchst, statt sie zu kaufen.
- Reparier dein Gerät wenn möglich, tausche Verschleißteile wie Akku, Ladegerät oder Kabel aus, bevor du das ganze Gerät ersetzt.
- Nutze deine Geräte so lange wie möglich und verzichte darauf, immer das neuste Modell zu besitzen.
- Wenn dein altes Gerät noch funktioniert, verkaufe es an einen Refurbisher.
- Achte beim Kauf von Elektrogeräten auf Qualität, kaufe lieber Geräte, die länger halten.
- Informiere dich vor dem Kauf über die Reparierbarkeit deines Gerätes – bei Smartphones und Tablets kannst du dich an dem neuen EU-Energielabel orientieren.
- Suche bei kleineren Defekten im Internet nach Anleitungen und Möglichkeiten, das Gerät selbst zu reparieren.
- Nutze Repair-Cafés für einfache Reparaturen. Hier findest du Reparatur-Initiativen in deiner Nähe.
- Suche bei Bedarf professionelle Handwerker vor Ort, zum Beispiel hier.
- https://ewastemonitor.info/the-global-e-waste-monitor-2024/
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401799
- https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RegE/RegE_Foerderung_der_Reparatur_von_Waren.pdf?__blob=publicationFile&v=3
- https://www.vzbv.de/sites/default/files/2026-01/Tabellen_Jahresendbefragung_2025_Recht_auf_Reparatur.pdf
- https://www.evz.de/themen/einkaufen-digitales/reparaturrecht/recht-auf-reparatur/
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1781/oj?locale=de
- https://runder-tisch-reparatur.de/wp-content/uploads/2026/06/260602-Diskussionspapier-Reparatur-final.pdf
- https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0325_Recht_auf_Reparatur.html
- https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RegE/RegE_Foerderung_der_Reparatur_von_Waren.pdf?__blob=publicationFile&v=3
- https://runder-tisch-reparatur.de/wp-content/uploads/2026/06/260602-Diskussionspapier-Reparatur-final.pdf
- https://17ziele.de/ziele/12.html
- https://www.ifhkoeln.de/teilen/recht-auf-reparatur/
- https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2025/20250620-neue-energielabel-inhalte-fuer-langlebigkeit-und-reparaturen-bei-smartphones-und-tablets-innerhalb-der-eu-eingefuehrt.html
- https://runder-tisch-reparatur.de/label-zur-reparierbarkeit-fuer-smartphones-und-tablets-ab-juni-2025-verpflichtend/
- https://youtu.be/Xz0KFboxQZA?si=BSo4n6tN3MOxzcSG
- https://www.oeko.de/publikation/oekonomische-und-oekologische-auswirkungen-einer-verlaengerung-der-nutzungsdauer-von-elektrischen-und-elektronischen-geraeten/
- https://www.bundesumweltministerium.de/media/kohlenstoffdioxid-fussabdruck-pro-kopf-in-deutschland
- https://www.reparatur-initiativen.de/
- https://www.meinmacher.de/